
Der Vorstand der Lebenshilfe Südthüringen e. V. hat bei dem zuständigen Amtsgericht Meiningen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht hat daraufhin am 01.07.2025 Herrn Rechtsanwalt Peter Scholl von der Kanzlei Scholl Bleek Foit Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schritt wurde notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Vereins in einer angespannten finanziellen Lage zu sichern. Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind unter anderem gestiegene Personal- und Energiekosten, ein Rückgang öffentlicher Zuweisungen sowie strukturelle Herausforderungen im sozialen Dienstleistungssektor.
Die Betreuung und Versorgung der betreuten Menschen ist weiterhin gesichert. Der Betrieb der Einrichtungen und Dienste wird unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters in vollem Umfang fortgeführt.
Die übrigen Gesellschaften unter dem Dach des Lebenshilfe Südthüringen e.V. sind von der Insolvenzantragstellung nicht betroffen.
„Unser oberstes Ziel ist es, die Arbeit der Lebenshilfe Südthüringen dauerhaft zu erhalten und die Arbeitsplätze unserer engagierten Mitarbeitenden zu sichern“, erklärt der Vorstand der Lebenshilfe Südthüringen. „Wir setzen auf die Unterstützung unserer Partner, Kostenträger und der Öffentlichkeit, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.“
Unser Verein steht seit Jahrzehnten für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Region Südthüringen. Die Lebenshilfe betreibt unter anderem Wohnangebote, Werkstätten, ambulante Dienste sowie Frühförderstellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Peter Scholl prüft derzeit die wirtschaftliche Lage und wird gemeinsam mit dem Verein Perspektiven für eine Sanierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs erarbeiten.
Weitere Informationen werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Kontakt für Presseanfragen
Lebenshilfe Südthüringen e. V.
pr@lebenshilfe-suedthueringen.de
Diesen Artikel teilen