
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Resolution vom 13. Dezember 2006 den Text der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Nach Artikel 4 Ab-satz 1 Buchstabe a und c der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, „den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen“ und „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen“.
Der Kommunale Aktionsplan des Landkreises Schmalkalden-Meiningen basiert in seiner Umsetzung auf dem Selbstverständnis, den Grundsätzen und den Leitlinien der UN – Behindertenrechtskonvention, des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK sowie dem Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-BRK.
Er enthält Ziele und Maßnahmen, die die Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Das Spektrum reicht von Bereichen wie Bildung, Ausbildung, Bauen, Wohnen bis hin zu Freizeit, Sport, Kultur, Arbeit oder Mobilität. Diese Inhalte gelten nun als Handreichungen für verschiedenste Institutionen, Personen und Interessierte.
Im Kommunalen Aktionsplan steckt viel Arbeit. Menschen, mit und ohne Behinderung, auch aus unserer Lebenshilfe Südthüringen, haben sehr viel Zeit und Energie investiert und sich intensiv mit dem Gedanken einer inklusiven Gesellschaft beschäftigt und auseinandergesetzt. Jetzt gilt es diese Inhalte weiterzutragen, möglichst zeitnah umzusetzen und ein inklusiveres Leben gemeinsam zu ermöglichen.
Eine Version in leichter Sprache ist in Arbeit. Bis dahin bitten wir Sie, um Unterstützung bei der Weiterreichung der Inhalte an alle Betroffenen und Interessierte. Vielen Dank!
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